Nutzungsbedingungen / AGB
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der VENTA-Luftwäscher GmbH (kurz: VENTA) gelten in der jeweils gültigen Fassung für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen gegenüber allen natürlichen und juristischen Personen, die gegenüber der VENTA in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend auch: Kunden), sowie für alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen von Kunden über den Onlineshop „www.venta-luftwaescher.de“ (nachfolgend: Webshop). Die Bedingungen gelten, soweit gesetzlich nicht zwingend ausgeschlossen, auch für alle künftigen Geschäfte zwischen der VENTA und dem Kunden.
1.2 Allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, widerspricht VENTA hiermit ausdrücklich. Als anerkannt gelten allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden nur dann, wenn VENTA ihrer Geltung zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Sollten in den Geschäftsbedingungen des Kunden Gegenstände geregelt sein, zu welchen die nachfolgenden AGB schweigen, so kommt nur das diesbezügliche dispositive Recht und keinesfalls eine abweichende Bedingung des Kunden zur Anwendung. Diese AGB gelten auch dann, wenn VENTA in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB erfolgen mit Wirkung für die VENTA ausschließlich durch den oder die im Handelsregister als vertretungsberechtigt eingetragenen Geschäftsführer oder Prokuristen der VENTA. Mündliche Vereinbarungen und Erklärungen anderer Personen, die hierzu von dem oder den Geschäftsführer(n) oder Prokuristen der VENTA nicht besonders bevollmächtigt worden sind, sind nur wirksam, wenn sie von dem oder den Geschäftsführer(n) oder Prokuristen der VENTA schriftlich bestätigt werden.
1.3 Das Produktangebot im Webshop richtet sich gleichermaßen an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, jedoch nur an Endabnehmer, sofern nicht einzelne Regelungen als ausschließlich für eine der beiden Gruppen geltend benannt sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote im Webshop sind unverbindlich und freibleibend.
2.2 Durch Aufgabe einer Bestellung im Webshop (welche die vorherige Registrierung und Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordert) macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Rechtsverbindliche Verträge kommen ausschließlich durch die Auftragsbestätigung von VENTA zustande. Geht dem Kunden keine gesonderte Auftragsbestätigung zu, so gilt der Lieferschein der VENTA als Auftragsbestätigung. Der Zusendung einer Auftragsbestätigung steht die Ausführung der bestellten Leistung gleich.
2.3 Jeder Kunde, der Verbraucher ist (Definition siehe Ziffer 1.3 dieser AGB), ist berechtigt, sein Angebot nach Maßgabe der besonderen Widerrufsbelehrung, die ihm auch im Rahmen der Bestellung mitgeteilt wird, zu widerrufen.
2.4 Die VENTA-Produkte orientieren sich stets am technischen und vertriebsbedingten Fortschritt. Hierdurch bedingte Änderungen in der technischen Ausführung und im Design des jeweiligen VENTA- Lieferproduktes bleiben - ohne besondere Benachrichtigung des Kunden - vorbehalten, sofern der Wert und die Verwendbarkeit des vom Kunden bestellten VENTA-Produktes hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
3. Kaufpreis; Zahlungsmodalitäten
3.1 Die innerhalb des Webshops genannten Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, derzeit in einer Höhe von 19%, nicht jedoch Versandkosten, Zölle und ähnliche Abgaben.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefert VENTA nur gegen Vorkasse (per Überweisung oder Kreditkarte) oder per Nachnahme, jeweils unter entsprechender Rechnungsstellung. Vereinbart VENTA mit dem Kunden Zahlung nach Lieferung, stellt VENTA die Rechnung am Tage der Versendung aus; falls sich die Versendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, wird die Rechnung am vereinbarten Liefertermin ausgestellt.
3.3 Der Kunde stimmt mit Bestätigung dieser AGB einer Versendung von Rechnungen via E-Mail ausdrücklich zu. Der Kunde darf eine Zusendung der Rechnung in Papierform verlangen. Rechnungen von VENTA sind innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Hingabe eines Schecks oder Wechsels gilt nicht als Zahlung, sondern nur erfüllungshalber.
3.4 Das Recht zur Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung erfolgt mit einer rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderung.
3.5 Mindert sich die Kreditwürdigkeit des Kunden oder eines Akzeptanten eines an die VENTA übergebenen Wechsels, so ist die VENTA berechtigt, den sofortigen Ausgleich aller Forderungen zu verlangen, angenommene Wechsel zahlbar oder zur Verfügung zu stellen und bereits gelieferte Ware zurückzuverlangen. Soweit die VENTA noch nicht geliefert hat, kann die Lieferung von einer An- oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden sämtliche - auch gestundete - Forderungen sofort fällig. Verzugszinsen darf VENTA in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe veranschlagen.
4. Versandkosten; Lieferung der Ware; Liefertermine
4.1 Die Kosten für die Versendung der bestellten VENTA-Produkte an den vom Kunden benannten Ort trägt der Kunde. VENTA berechnet eine einmalige Versandkostenpauschale pro Bestellung, auch wenn mehrere Teillieferungen erfolgen. Die Höhe der Versandkosten richtet sich nach den jeweils bestellten VENTA-Produkten. Folgende Versandkostenpauschalen fallen an:
- ab einem Bestellwert über 75€: Versandkostenfrei
- für Zubehör: € 6,99 inkl. MwSt.
Werden innerhalb einer Bestellung unterschiedliche Artikel mit verschiedenen Versandkostenpauschalen bestellt, fällt für jede Bestellung einmalig die jeweils höhere Versandkostenpauschale an.
4.2 Ist der Kunde Verbraucher (zur Definition siehe Ziffer 1.3 dieser AGB) und macht er von dem ihm gesetzlich zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferten VENTA-Produkte der Bestellung entsprechen und der Preis der gelieferten VENTA-Produkte den Wert von € 40,00 nicht übersteigt, oder wenn er bei einem höheren Wert der VENTA-Produkte zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden infolge des Widerrufs kostenfrei.
4.3 Lieferungen erfolgen an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, jedoch ausschließlich innerhalb Deutschlands. Lieferungen ins Ausland sind auf der Grundlage von Onlinebestellungen im Webshop nicht möglich. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt VENTA die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach eigenem, billigen Ermessen.
4.4 VENTA schuldet allein die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen. Für durch das Transportunternehmen verursachte Verzögerungen ist VENTA nicht verantwortlich, es sei denn, es steht eine zwingende gesetzliche Regelung entgegen. Im Webshop oder innerhalb dieser AGB genannte Liefertermine oder Zeiträume der Versanddauer sind daher unverbindlich, solange nicht eine einvernehmliche, ausdrückliche Vereinbarung über einen konkreten Liefertermin geschlossen wird. Üblicherweise erfolgt eine Versendung innerhalb von 3 Wochen ab Zustandekommen des Kaufvertrages.
4.5 Ist die Ware bei Abgabe des Angebots durch den Kunden im Webshop als vorrätig gekennzeichnet und erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse, hält VENTA die Ware innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen nach Annahme des Angebots auf Lager; geht die Zahlung des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) nicht innerhalb dieses Zeitraums bei VENTA ein, ist VENTA jederzeit zum Abverkauf der Ware berechtigt. In diesem Fall erfolgt die Versendung innerhalb der genannten Frist von fünf Werktagen nur, solange der Vorrat reicht. Andernfalls gilt für die Versendung eine Frist von drei Wochen ab Zahlungseingang des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) als vereinbart.
4.6 In dem Fall, dass ein Lieferant von VENTA Ware, die bei der Bestellung durch den Kunden auf der Angebotsseite im Webshop als nicht vorrätig gekennzeichnet war oder gemäß Ziffer 6 dieser AGB abverkauft wurde, nicht rechtzeitig an VENTA liefert, verlängert sich die nach Ziffer 6 dieser AGB maßgebliche Frist bis zur Belieferung durch den Lieferanten um mindestens zwei (2) Arbeitstage, höchstens jedoch um einen Zeitraum von drei Wochen. Voraussetzung für diese Fristverlängerung ist, dass die Ware unverzüglich nachbestellt wird und VENTA die Verzögerung der Lieferung durch den Lieferanten nicht zu vertreten hat.
4.7 Falls die Ware nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar ist, zeigt VENTA dies dem Kunden unverzüglich an. Die Lieferfrist verlängert sich in angemessener Weise bei unverschuldet verspäteter Selbstbelieferung der VENTA durch deren Lieferanten, bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen oder Unruhen) oder Streik, Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, unverschuldetem Material- oder Energiemangel oder ähnlichen, von VENTA unverschuldeten Ereignissen, die einer Lieferung entgegenstehen. Haben diese Umstände ein nicht nur vorübergehendes Leistungshindernis zur Folge, ist VENTA zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, hinsichtlich des bereits erfüllten Teils jedoch nur, wenn die Annahme der Teilleistung für ihn nicht zumutbar ist. Im Falle eines Rücktritts erstattet VENTA dem Kunden etwaig geleistete Zahlungen innerhalb angemessener Frist.
4.8 Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei der Kunde Schadensersatz nur nach besonderer Maßgabe der Regelungen innerhalb dieser AGB verlangen kann.
4.9 Werden nach Vertragsschluss einvernehmlich Änderungen an Inhalt oder Umfang der Produkt-Lieferung vereinbart, beginnt die Lieferfrist für die gesamte Lieferung mit dem Änderungszeitpunkt von Neuem zu laufen. VENTA ist berechtigt, vor dem Liefertermin zu liefern.
4.10 VENTA ist zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten werden durch VENTA getragen.
5. Gefahrübergang
5.1 Ist der Kunde Verbraucher (Definition siehe Ziffer 1.3 dieser AGB), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware (im Folgenden „Gefahr“) in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. Ist der Kunde Unternehmer (Definition siehe Ziffer 1.3 dieser AGB), geht die Gefahr spätestens mit der Übergabe an die Transportperson der bestellten Produkte auf den Kunden.
5.2 VENTA versichert die Ware gegen die üblichen Transportrisiken auf eigene Kosten, wenn der Kunde Verbraucher ist (Definition siehe Ziffer 1.3 dieser AGB). Eine Transport- und Bruchversicherung für das bestellte VENTA-Produkt erfolgt in den Fällen, in denen der Kunde Unternehmer ist (Definition siehe Ziffer 1.3 dieser AGB), nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
5.3 Ist der Kunden Unternehmer (Definition siehe Ziffer 1.3 dieser AGB), und verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem vereinbarten Liefertermin oder, falls ein solcher nicht vereinbart ist, mit der Meldung der Versandbereitschaft durch die VENTA auf den Kunden über. In diesem Fall können dem Kunden, beginnend nach dem Liefertermin bzw. der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung der bestellten VENTA-Produkte entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet werden, wenn der Kunde nicht nachweist, dass VENTA kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. VENTA ist berechtigt, über die bereitstehenden Produkte anderweitig zu verfügen, nachdem eine dem Kunden zuvor gesetzte Abnahmefrist verstrichen ist. Der Kunde wird in diesem Fall in einer angemessen verlängerten Frist beliefert.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 VENTA behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.
6.2 Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen. Der Kunde tritt für den Fall eines etwaigen Weiterverkaufs bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf im Hinblick auf den an VENTA zu zahlenden Kaufpreis an VENTA ab. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen des Kunden gegen seinen Abnehmer bzw. Schuldner. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von VENTA in Rechnung gestellten Preis für das VENTA-Produkt entspricht. Der an VENTA abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. VENTA ermächtigt den Kunden hiermit, die so abgetretenen Forderungen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einzuziehen, wobei diese Ermächtigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden jederzeit widerrufen werden kann.
6.3 VENTA kann nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber seinem Abnehmer bzw. Schuldner verlangen.
6.4 Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde der VENTA die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer bzw. Schuldner erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
6.5 Bei Pfändung, Beschlagnahme oder Eingriff eines Dritten hat der Kunde die VENTA unverzüglich zu benachrichtigen.
6.6 Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der VENTA zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird die VENTA auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; dem Kunden steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
6.7 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die VENTA auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der gelieferten VENTA-Produkte zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen der VENTA liegt keine Erklärung zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
7. Gewährleistung
7.1 Dem Kunden steht bei Mängeln der Kaufsache das gesetzliche Gewährleistungsrecht zu, mit der Maßgabe der nachfolgenden Ziffern.
7.2 VENTA gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Eine Beschaffenheitsvereinbarung bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der gelieferten Waren. Zumutbare Änderungen stellen weder einen Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung, noch einen Gewährleistungsgrund dar. Zumutbare Änderungen sind unwesentliche Abweichungen der gelieferten Waren gegenüber den Beschreibungen und Angaben in den schriftlichen und elektronischen Unterlagen hinsichtlich Technik, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale. Diese können sich ergeben aus dem Stand der Technik, aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen. Normale Verschleißschäden oder die etwaige Abnutzung der Waren begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
7.3 Sämtliche Mängelansprüche setzen voraus, dass die VENTA-Produkte einwandfrei montiert in Betrieb genommen und unter genauer Beachtung der Gebrauchsempfehlung bzw. Betriebsanleitung der VENTA verwendet werden. Die VENTA-Produkte dürfen keinen chemischen oder elektrochemischen Einwirkungen von Wasser oder anormalen, schädlichen Umweltbedingungen ausgesetzt werden. Derartige Einflüsse auf das VENTA-Produkt begründen keinen Sachmangelanspruch gegen die VENTA. Schäden infolge von Reparaturen, Veränderungen oder sonstigen Eingriffen, die nicht von einem autorisierten VENTA-Fachhändler ausgeführt werden, unsachgemäße Behandlung / Anwendung und ungenügender Instandhaltung der VENTA-Produkte sowie Bedienungsfehler stellen keinen Sachmangel dar und begründen keine Sachmängelansprüche gegen VENTA. Auch wenn Bestand- oder Zubehörteile, die nicht von VENTA autorisiert wurden, Schäden oder Störungen verursachen, handelt es sich nicht um einen von VENTA zu vertretenden Sachmangel.
7.4 Soweit ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. VENTA steht das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung zu. Die gesetzlichen Fälle, in denen eine Fristsetzung entbehrlich ist, bleiben unberührt. VENTA kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Ist der Kunde Unternehmer (Definition siehe Ziffer 1.3 dieser AGB), kann VENTA selbst zwischen Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen.
7.5 Grundsätzlich ist der mangelhafte Gegenstand an die VENTA zu senden. Die VENTA sendet das um den Mangel beseitigte oder ausgetauschte VENTA-Produkt an den Kunden zurück. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der VENTA über. Nur für stationär betriebene (feststehende) Großgeräte nimmt die VENTA die Nacherfüllung am Aufstellungsort vor. Falls die VENTA das bemängelte Produkt nicht mehr im Sortiment führt, ist sie berechtigt, den Kunden auf seine Ansprüche auf Minderung des Kaufpreises und Rücktritt vom Kaufvertrag zu verweisen (siehe Ziffer 8.5 dieser AGB). Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferung an einen anderen Ort als dessen Niederlassung verbracht wird, es sei denn, die Verbringung der Ware entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.6 Falls die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder die Nacherfüllung berechtigterweise verweigert wird, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.7 Die Gewährleistungsansprüche eines Unternehmers (zur Definition siehe Ziffer 1.3 dieser AGB) setzen die Erfüllung der nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten voraus. Die gelieferten Waren sind daher nach Übergabe durch den Kunden zu prüfen und VENTA offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel müssen VENTA innerhalb von 5 Werklagen nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
7.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung, falls der Kunde Verbraucher ist (Definition siehe Ziffer 1.3 dieser AGB), ansonsten zwölf Monate ab Lieferung. Für Nachbesserungen haftet VENTA in gleichem Umfang wie für nachgebesserten VENTA-Produkte und zwar bis zum Ablauf von einem Jahr seit Ablieferung des ursprünglich gelieferten VENTA-Produktes beim Kunden, es sei denn, dem stehen zwingende gesetzliche Regelungen entgegen. Gleiches gilt für die Lieferung von Ersatz-Stücken im Rahmen der Nacherfüllung. Die gesetzlichen Vorschriften über die Hemmung der Verjährung bleiben hiervon unberührt.
8. Haftung
8.1 Für alle Ansprüche der Parteien gegeneinander, die nicht Erfüllungsansprüche sind oder der Erfüllung der vertraglichen Pflichten dienen, insbesondere für Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, aus Unmöglichkeit, Verzug, Selbstvornahme, Kündigung oder Rückabwicklung nach Rücktritt, unabhängig von der Frage einer Pflichtverletzung, vom Maß des Verschuldens oder der Anspruchsgrundlage, haftet VENTA nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, nicht aber für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Gleiches gilt für die Haftung für von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für den Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In sämtlichen Fällen ist – sofern es sich nicht um Personenschäden handelt oder zwingende rechtliche Gründe entgegenstehen – die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.2 Veräußert der Kunde den Liefergegenstand unverändert oder nach Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen Waren, so stellt er VENTA im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.
8.3 Die Regelungen der vorstehenden Ziffern 10.1 und 10.2 dieser AGB erstrecken sich darüber hinaus auch auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, sowie auf mittelbare Schäden, solange letzterem nicht ein gesetzliches Verbot entgegensteht. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8.4 Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
8.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten; Datenschutz
9.1 Soweit es zur Erfüllung und Abwicklung der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und VENTA notwendig ist, speichert und verarbeitet die VENTA die Daten des Kunden nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (§§ 28 f. Bundesdatenschutzgesetz).
9.2 Die vom Kunden übermittelten, personenbezogenen Daten werden ausschließlich zweckgebunden zur Abwicklung der Bestellungen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Alle Daten werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte, die am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang nicht beteiligt sind, erfolgt nicht. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten mit seiner Bestellung ausdrücklich zu.
9.3 Die Bestelldaten werden verschlüsselt und gesichert übertragen, VENTA übernimmt jedoch keine Haftung für die Datensicherheit während der Übertragungen über das Internet (z.B. wegen technischer Fehler des Providers) oder für einen eventuellen kriminellen Zugriff Dritter auf Dateien der Internetpräsenz. Zugangsdaten für das Kunden-Login, die auf Wunsch des Kunden an diesen übermittelt werden, sind vom Kunden streng vertraulich zu behandeln. Für die Nutzung und Verwendung dieser Daten übernimmt VENTA keinerlei Verantwortung.
9.4 Über die genannte Nutzung hinaus werden personenbezogenen Daten für Werbeansprachen und zur Pflege der weiteren Kundenbeziehung von VENTA nur genutzt, wenn hierfür die ausdrückliche Einwilligung des Kunden vorliegt.
9.5 Jeder Kunde kann der beschriebenen Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Werbezwecke jederzeit gegenüber VENTA widersprechen. Jeder Kunde hat darüber hinaus das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die bei VENTA gespeicherten, personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus besteht das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, sowie zur Sperrung und Löschung personenbezogener Daten, soweit für VENTA keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder -berechtigung besteht. Ein Widerspruch sowie ein Auskunfts-, Sperrungs- oder Löschungsverlangen kann erfolgen gegenüber
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Weltestr. 5
88250 Weingarten
Telefon: +49 751 / 50 08 88
Telefax: +49 751 / 50 08 20
E-Mail: [email protected]
Internet: www.venta-air.com
9.6 Nach Erhalt eines Widerspruchs ist VENTA berechtigt, die hiervon betroffenen Daten weiterhin zur Abwicklung der Bestellung zu nutzen und zu verarbeiten, bis der Kauf endgültig abgeschlossen ist.
10. Schlussvorschriften
10.1 Vertragsschluss und Vertragsabwicklung erfolgen in deutscher Sprache. Der zwischen VENTA und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (zur Definition siehe Ziffer 1.3 dieser AGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Ravensburg für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig.
10.3 Keiner der beiden Parteien ist berechtigt, ihre Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne Einwilligung der anderen Partei auf Dritte zu übertragen. Dies gilt nicht für Geldforderungen.
10.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
10.5 Sollten einer oder mehrere Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Punkte und die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.
Stand: Juni 2014
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